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sabine kilian
kilian immobilienconsulting
VERKAUF | VERMIETUNG | GUTACHTEN | MEDIATION
ERForderliche UNTERLAGEN für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Baugenehmigung(en)
(ggf. in der Bauakte beim zuständigen Bauamt / Gemeinde)
Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten - möglichst im Maßstab 1:100) (ggf. in der Bauakte beim zuständigen Bauamt / Gemeinde)
Baubeschreibung, Flächenangaben zur Wohn-/Nutzfläche (ggf. in der Bauakte beim zuständigen Bauamt / Gemeinde)
Modernisierungsmaßnahmen mit Angabe von Kosten und Modernisierungsjahr
Mietvertrag (sofern vermietet - mit Nachträgen, Aufstellung der aktuellen Mieten und Datum der letzten Mieterhöhung)
Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate (Amtsgericht; Abteilung Grundbuchamt)
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
(HH: Amt für Geoinformation und Vermessung Tel. 42826-5720, Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Schleswig-Holstein: Katasteramt)
Baulastenauskunft aus dem Baulastenverzeichnis
(HH: Amt für Geoinformation und Vermessung, ansonsten Landkreis)
Anlieger-/Erschließungsbescheinigung
(HH: Landesabgabenamt, ansonsten Gemeinde)
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Zusätzlich bei Wohnungs-/ Teileigentum: Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen
(Amtsgericht; Abteilung Grundbuchamt)
Wohngeldabrechnung bzw. Wirtschaftsplan
(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)
Die letzen zwei Protokolle der Eigentümerversammlung
(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)
Angaben über die Höhe der Instandhaltungsrücklage/Wohngeld
(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)
Angaben über zu erwartende Sonderausgaben bzw. geplante Sonderumlagen
(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)
Zusätzlich bei Erbbaurecht:
Erbbaugrundbuch (Amtsgericht; Abteilung Grundbuchamt) Erbbaurechtsvertrag nebst Nachträgen
Datum der letzten Erbbauzinserhöhung
aktueller Erbbauzins
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Sonstiges:
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ggf. Privatverträge, Nutzungsverträge Entgeltvereinbarungen, Reallasten, Leibrenten
Wohnungsrechte
Nießbrauchrechte
Wegerechte (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) vorhandene Wertgutachten oder Exposés
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Denkmalschutzauflagen (Untere Denkmalschutzbehörde/Landkreis)
Grundstückskaufvertrag (falls jünger als 10 Jahre)