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ERForderliche UNTERLAGEN für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Baugenehmigung(en)

(ggf. in der Bauakte beim zuständigen Bauamt / Gemeinde)

 

Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten - möglichst im Maßstab 1:100) (ggf. in der Bauakte beim zuständigen Bauamt / Gemeinde)

 

Baubeschreibung, Flächenangaben zur Wohn-/Nutzfläche (ggf. in der Bauakte beim zuständigen Bauamt / Gemeinde)

 

Modernisierungsmaßnahmen mit Angabe von Kosten und Modernisierungsjahr

 

Mietvertrag (sofern vermietet - mit Nachträgen, Aufstellung der aktuellen Mieten und Datum der letzten Mieterhöhung)

 

Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate (Amtsgericht; Abteilung Grundbuchamt)

 

Auszug aus dem Liegenschaftskataster

(HH: Amt für Geoinformation und Vermessung Tel. 42826-5720, Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Schleswig-Holstein: Katasteramt)

 

Baulastenauskunft aus dem Baulastenverzeichnis

(HH: Amt für Geoinformation und Vermessung, ansonsten Landkreis)

 

Anlieger-/Erschließungsbescheinigung

(HH: Landesabgabenamt, ansonsten Gemeinde)

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Zusätzlich bei Wohnungs-/ Teileigentum: Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen

(Amtsgericht; Abteilung Grundbuchamt)

 

Wohngeldabrechnung bzw. Wirtschaftsplan

(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)

 

Die letzen zwei Protokolle der Eigentümerversammlung

(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)

 

Angaben über die Höhe der Instandhaltungsrücklage/Wohngeld

(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)

 

Angaben über zu erwartende Sonderausgaben bzw. geplante Sonderumlagen

(Hausverwaltung oder eigene Unterlagen)

 

 

Zusätzlich bei Erbbaurecht:

 

Erbbaugrundbuch (Amtsgericht; Abteilung Grundbuchamt) Erbbaurechtsvertrag nebst Nachträgen

 

Datum der letzten Erbbauzinserhöhung

 

aktueller Erbbauzins

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Sonstiges:

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ggf. Privatverträge, Nutzungsverträge Entgeltvereinbarungen, Reallasten, Leibrenten

 

Wohnungsrechte

 

Nießbrauchrechte

 

Wegerechte (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) vorhandene Wertgutachten oder Exposés

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Denkmalschutzauflagen (Untere Denkmalschutzbehörde/Landkreis)

 

Grundstückskaufvertrag (falls jünger als 10 Jahre)

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